Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von TMRW Assembly

(1) TMRW Assembly ist eine Marke im Besitz der TMRW Assembly GmbH mit Sitz in Böhmersweg 1, 20148 Hamburg, Deutschland. 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TMRW Assembly sind ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen TMRW Assembly und dem Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Durchführung eines Auftrags unter Kenntnisnahme von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden stellt keine Akzeptanz solcher Bedingungen dar. Diese AGB gelten für alle gegenseitigen Geschäftstransaktionen, einschließlich aller zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version unserer AGB ist maßgeblich. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB unterliegen § 13 (4). 

(3) Der Vertragsabschluss gilt als erfolgt, wenn der Kunde den Vertrag unterzeichnet und zurückgesandt oder eine schriftliche Auftragserteilung erteilt hat. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

(4) In Fällen, in denen schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden, haben solche Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen sind für TMRW Assembly nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

§ 2 Angebote und Beginn der Auftragserfüllung

(1) TMRW Assembly’s Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. 

(2) Mündliche Aufträge gelten als verbindlich. TMRW Assembly behält sich das Recht vor, vom Kunden für mündlich erteilte Aufträge unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Der Angebotsvertrag gilt als gültig, wenn TMRW Assembly mit der Angebotserfüllung beginnen, bevor alle Bedingungen verhandelt wurden, und der Kunde diesem Beginn nicht widerspricht, soweit er davon Kenntnis hat.

§ 3 Verantwortlichkeiten von TMRW Assembly und Umfang der Vereinbarung

(1) TMRW Assembly erbringt Dienstleistungen im Bereich der Beratung und der Digitalen Transformation, zu denen Aufgaben wie die Entwicklung von Data Marketingstrategien, Digital Venture Building, New Consumer Interfaces, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Datenanalyse, die Erstellung von Online-Inhalten, Unterstützung bei der Neugestaltung von Websites oder die Planung und Umsetzung von Social-Media-Strategien gehören können. 

(2) TMRW Assembly behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu verbessern, sowie ihren Fokus neu auszurichten, solange das Budget (ohne Steuern) um nicht mehr als 5% überschritten wird. TMRW Assembly kann von diesem Recht Gebrauch machen, insbesondere wenn dies aufgrund von Änderungen durch Vertragspartner oder andere Dritte aufgrund von gesetzlichen Änderungen im gesetzlichen Recht oder Verschiebungen auf dem Markt erforderlich ist. TMRW Assembly trifft diese Entscheidung nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, und wird, wenn möglich, eine Einigung mit dem Kunden erzielen. In jedem Fall wird TMRW Assembly den Kunden umgehend und angemessen über erforderliche Anpassungen informieren. 

(3) Die konkreten zu erbringenden Dienstleistungen werden durch die Art und den Umfang des Vertrags bestimmt. 

(4) Der Vertrag umfasst ausschließlich vereinbarte Dienstleistungen und garantiert keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse.

(5) Aktivitäten, die über den Umfang dieses Vertrags hinausgehen, werden durch eine Vertragsänderung gemäß § 2 (2) hinzugefügt. 

(6) Im Falle von widersprüchlichen Bestimmungen gilt die folgende Rangfolge: Der Vertrag mit beigefügten Leistungsbeschreibungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seiner jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 

(7) TMRW Assembly ist berechtigt, ganze oder teilweise Aufträge an Dritte zu vergeben, sofern keine Kundeninteressen in dem Maße geschützt werden müssen, dass die Dienstleistungen nicht ausgelagert werden sollten.

 

§ 4 Gebühren 

(1) TMRW Assembly’s Gebühren verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des Steuersatzes werden die Preise einschließlich Mehrwertsteuer entsprechend angepasst, ohne dass der Kunde das Recht hat, den Vertrag deswegen zu kündigen. 

(2) Wenn das Budget (ohne Steuern) den vereinbarten Betrag um mehr als 5% übersteigt, muss TMRW Assembly die Zustimmung des Kunden einholen. 

(3) Jegliche erheblichen Ausgaben werden gesondert in Rechnung gestellt. Stillstandszeiten der Mitarbeiter von TMRW Assembly, die durch den Kunden verursacht werden, werden als Arbeitsstunden berechnet. 

(4) Reisekosten und damit verbundene Ausgaben (einschließlich Parken, Unterkunft, Mahlzeiten, Nebenkosten usw.) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Mietfahrzeuge werden zu Marktpreisen berechnet. Dienstreisen mit firmeneigenen Fahrzeugen werden mit einem Satz von 0,30 € pro Kilometer berechnet. Im Falle von Schäden werden die Selbstbeteiligungen dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Wenn Flüge oder Übernachtungen in Hotels für Kundenprojekte erforderlich sind, werden im Voraus Absprachen mit dem Kunden getroffen. Flüge bis zu 4 Stunden werden in der Economy-Klasse gebucht; ansonsten wird die Business-Klasse verwendet. Zugfahrten werden in der 1. Klasse gebucht. 

(5) TMRW Assembly kann seine Gebühren monatlich in Rechnung stellen. Die vereinbarten Gebühren müssen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt einer Rechnung ohne Abzüge gezahlt werden. TMRW Assembly’s Rechnungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftliche Einwände erhebt. 

(6) Der Kunde hat nur das Recht, Ansprüche aufzurechnen, die unbestritten, von TMRW Assembly anerkannt oder rechtskräftig durch ein Urteil festgestellt wurden. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche, die in gegenteiligem Verhältnis zu TMRW Assembly’s Ansprüchen stehen. Der Kunde kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. 

(7) Sobald die Zahlung fällig wird, werden Verzugszinsen auf ausstehende Beträge in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro berechnet. TMRW Assembly behält sich das Recht vor, zusätzlichen Schadensersatz aufgrund der Verzögerung geltend zu machen.

§ 5 Datenschutz & Vertraulichkeit

(1) Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von geschäftlichen und persönlichen Daten in dem Umfang zu, der für den festgelegten Vertragszweck erforderlich ist. TMRW Assembly verpflichtet sich, alle Kundendaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Erbringung seiner Dienstleistungen zu verwenden. 

(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die 

(i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder durch kein rechtswidriges Handeln der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; 

(ii) rechtmäßig und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung durch Quellen außerhalb der offenlegenden Partei oder ihrer Tochtergesellschaften offengelegt werden; 

(iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden; 

(iv) die die empfangende Partei aufgrund geltender Gesetze an Regierungsbehörden offenlegen muss; oder 

(v) die die empfangende Partei auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regulierungsbehörde offenlegen muss. 

(3) Die vertragliche Vereinbarung gestattet es TMRW Assembly, den Kunden als Referenz in seiner Unternehmenskommunikation zu nennen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

 

§ 6 Verpflichtungen des Kunden

(1) Die vom Kunden zu zahlende Gebühr unterliegt der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und TMRW Assembly. 

(2) Der Kunde garantiert eigenständig, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, um diesen Vertrag zu erfüllen und diese Rechte an TMRW Assembly zu übertragen, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Insbesondere garantiert der Kunde das Eigentum an allen Urheberrechten und anderen Schutzrechten in Bezug auf alle geteilten Inhalte sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Inhalte an Dritte, wie für die Vertragserfüllung erforderlich. Der Kunde trägt die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für die Inhalte und haftet allein für Verstöße. Der Kunde garantiert, dass keine Inhalte und deren Verwendung durch TMRW Assembly sowie Links zu anderen Websites gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert insbesondere, keine Inhalte bereitzustellen, deren Angebot oder Verbreitung gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht) verstößt, moralische Standards verletzt oder die Rechte Dritter (Nennung, Privatsphäre, Urheberrechte, Datenschutz oder andere gewerbliche Schutzrechte usw.) verletzt. Darüber hinaus darf der Kunde keine Inhalte bereitstellen, die Krieg verherrlichen, die Moral von Kindern oder Jugendlichen gefährden, Personen darstellen, die sterben oder schweren physischen oder psychischen Leiden ausgesetzt sind, während sie tatsächliche Fakten berichten, ohne dass ein gerechtfertigtes öffentliches Interesse an einer solchen Form der Darstellung besteht, sowie andere Mittel zur Verletzung der Menschenwürde oder Verstöße gegen Gesetze über Betäubungsmittel, Drogen und Schusswaffen oder solche, die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, wie alle Dateien mit Viren, Trojanern oder ähnlichen Programmen, die geeignet sind, Daten und Systeme zu beschädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. 

(3) Bei Verstößen gegen § 6 (2) hat der Kunde die Verletzung umgehend zu beheben, TMRW Assembly für alle durch die Verletzung entstandenen Kosten und Schäden zu entschädigen, TMRW Assembly von allen Drittforderungen aufgrund der Verletzung freizustellen und alle vollen Kosten für die rechtliche Verteidigung zu erstatten. Im Falle eines Rechtsstreits aufgrund der Verletzung ist der Kunde auf Anfrage von TMRW Assembly verpflichtet, sich am Rechtsstreit auf Seiten von TMRW Assembly zu beteiligen. Im Falle eines Verstoßes ist TMRW Assembly berechtigt, sofort alle vertraglich vereinbarten Leistungen einzustellen und den Vertrag ohne Vorankündigung zu kündigen.

§ 7 Recht des Kunden auf Nutzung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das ausschließliche, übertragbare, zeitlich begrenzte, räumlich begrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Ergebnissen, die aus den von TMRW Assembly erbrachten Dienstleistungen (z. B. Unterlagen, Code, Software) resultieren, unter der Voraussetzung, dass die volle Zahlung des vereinbarten Betrags erfolgt ist. TMRW Assembly hat das Recht, alle aus den jeweiligen Dienstleistungen resultierenden Ergebnisse (z. B. Software, einschließlich des Quellcodes und der Quellcodedokumentation) nur für interne Zwecke und zukünftige Kundenprojekte zu nutzen. Insbesondere umfasst dies das Recht des Kunden, nach eigenem Ermessen das jeweilige Endprodukt (z. B. Code) zu bearbeiten oder zu ändern, unter Beibehaltung der gleichen Rechte wie in der Originalversion.

(2) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt Absatz 1 für den bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen.

§ 8 Haftung von TMRW Assembly

(1) Im Falle einer haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit haftet TMRW Assembly nur in den folgenden Fällen, unabhängig von der Ursache des Rechts:

  • Verlust von Leben, körperlicher Verletzung oder Gesundheitsschäden, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von TMRW Assembly oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TMRW Assembly zurückzuführen sind; oder
  • Schäden, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von TMRW Assembly oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von TMRW Assembly zurückzuführen sind. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den in der Regel vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung ist hierbei auf einen Betrag von 100% des jährlichen Vertragswerts (Vergütung ohne Kosten für Dienstleistungen von Dritten) beschränkt. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind solche Verpflichtungen, die dem Kunden unter dem Vertrag in Bezug auf Gegenstand und Zweck gewährt werden müssen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf die der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In allen anderen Fällen ist die Haftung von TMRW Assembly aus welchem Rechtsgrund auch immer ausgeschlossen. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, aller Mitarbeiter sowie unserer Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen. Mit den genannten Bestimmungen ist keine Umkehr der Beweislast verbunden. 

(2) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen finden in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere gemäß geltendem Recht, keine Anwendung. 

(3) Ungeachtet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen müssen alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen oder diesen Geschäftsbedingungen entstehen, innerhalb eines (1) Jahres ab ihrem Auftreten vor Gericht gebracht werden. Abweichende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) TMRW Assembly erbringt seine Beratungs- und Projektleistungen in einer Weise, die im Allgemeinen den festgelegten Merkmalen entspricht. Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, TMRW Assembly alle notwendigen Informationen zur Fehleranalyse und -beseitigung schriftlich zur Verfügung zu stellen. TMRW Assembly gibt keine Garantien ab, einschließlich solcher für bestimmte Merkmale oder Eigenschaften. 

(2) TMRW Assembly legt bei der Durchführung seiner Dienstleistungen großen Wert auf Genauigkeit und Präzision bei der Vorbereitung von Analysen. TMRW Assembly kann jedoch nicht immer die Qualität der für diese Analysen verfügbaren Daten und Informationen zuverlässig messen. Daher garantiert TMRW Assembly nicht und ist nicht für die Repräsentativität und Vollständigkeit der Ergebnisse verantwortlich, da diese bestimmten Annahmen, spezifischen Schätzungen und individuellen Schlussfolgerungen unterliegen. 

(3) Im Falle nachgewiesener Mängel erbringt TMRW Assembly nach eigenem Ermessen nachträgliche Dienstleistungen, indem es entweder neue, mangelfreie Dienstleistungen anbietet oder den Mangel beseitigt. Während dieser Zeit hat der Kunde kein Recht auf Minderung oder Rücktritt. Ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen nach Beseitigung von Mängeln durch den Kunden oder Dritte, die vom Kunden beauftragt wurden, wird nicht akzeptiert. Wenn die nachträgliche Erfüllung letztendlich erfolglos ist, hat der Kunde die Möglichkeit, eine Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

(4) TMRW Assembly leistet Schadensersatz oder Ersatz für nutzlos aufgewendete Aufwendungen aufgrund eines Mangels nur innerhalb der in Klausel § 8 festgelegten Grenzen. Der Kunde hat keine Rechte aus Mängeln, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. 

(5) Alle Gewährleistungsrechte des Kunden verfallen, es sei denn, es liegt vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Vertreter vor, wie folgt: Im Falle von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB spätestens ein (1) Jahr nach Erbringung der vertraglichen Leistungen; im Falle von § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB spätestens ein (1) Jahr nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch rechtfertigen, Kenntnis erlangt hat oder solche Kenntnisse ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte.

§ 10 Vertragsdauer & Kündigung

(1) Die Dauer des Vertrags wird durch die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und TMRW Assembly festgelegt. 

(2) Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und etwaiger automatischer Verlängerung das Recht, den Vertrag schriftlich jederzeit zu kündigen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten und mit Wirkung zum Ende des Quartals gekündigt werden. Das Datum des Eingangs der Kündigung ist maßgeblich. 

(3) Sowohl TMRW Assembly als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund, der TMRW Assembly berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, liegt vor, wenn das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu anderen Kunden gefährdet, der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Ratenzahlungen in Verzug gerät, der Kunde die Insolvenz erklärt, insbesondere im Fall der Eröffnung von Insolvenzverfahren aufgrund fehlender Mittel (Insolvenz, Einstellung der Zahlungen oder Aussetzung oder Beendigung der Geschäftstätigkeit - aus welchem Grund auch immer - gilt als Insolvenz), oder der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung der AGB verstößt.

 

§ 11 Verwendung von Referenzen

(1) TMRW Assembly ist berechtigt, den Namen des Kunden, den Firmennamen und die Kontaktpersonen zu Referenzzwecken zu verwenden. Dies umfasst die Verwendung des Firmenlogos und einer Beschreibung der von TMRW Assembly erbrachten Dienstleistungen. Diese Referenz darf auf den Websites, Blogs, Social-Media-Kanälen, Pressemitteilungen, gedruckten Anzeigen, Firmenbroschüren und zu dekorativen Zwecken auf Konferenzen, Messen und auf dem Firmengelände von TMRW Assembly verwendet werden. Die Verwendung des Textes des Kunden oder detaillierte Angaben zu einer Erfolgsgeschichte des Kunden erfordert die vorherige Zustimmung des Kunden und eine separate Vereinbarung. 

(2) Diese Vereinbarung zur Kundenreferenz bleibt nach Beendigung oder Aussetzung des Vertrags fünf (5) Jahre lang ohne Notwendigkeit der Benachrichtigung in Kraft.

 

§ 12 Außergewöhnliche Umstände

(1) Falls TMRW Assembly aufgrund außergewöhnlicher Umstände, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Mangel an Rohstoffen, Energie und Arbeitskräften, Streiks, Transportunterbrechungen, unvorhersehbare und unvermeidliche Betriebsstörungen, nicht zurechenbare behördliche Maßnahmen, Pandemien oder andere Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, ist TMRW Assembly nicht verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, solange das die Erbringung der Dienstleistung behindernde Ereignis anhält. TMRW Assembly informiert den Kunden unverzüglich schriftlich über solche Umstände. Wenn diese Hindernisse länger als vier (4) Monate anhalten, behält sich TMRW Assembly das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn sie aufgrund des Hindernisses kein Interesse mehr an der Vertragserfüllung hat und kein Beschaffungs- oder Produktionsrisiko übernommen hat. Auf Anfrage des Kunden wird TMRW Assembly innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf der Kündigungsfrist entscheiden, ob der Vertrag gekündigt oder die Verpflichtungen erfüllt werden sollen.

§ 13 Datensammlung zur Nutzung

(1) TMRW Assembly ist berechtigt, anonymisierte Nutzerdaten zu sammeln und zu speichern, die aus den digitalen Marketingaktivitäten des Kunden ('Nutzungsdaten') resultieren, die von TMRW Assembly sowohl auf der Website des Kunden als auch auf Websites Dritter durchgeführt werden. 

(2) TMRW Assembly hat das Recht, die Nutzungsdaten kontinuierlich zu nutzen, um aggregierte Statistiken, Kennzahlen und allgemeine Trenddaten zu verbessern und zu optimieren, die für die Marketingaktivitäten des Kunden und anderer Kunden verwendet werden. 

(3) Bei der Verwendung der Nutzungsdaten wird TMRW Assembly die Identität des Kunden nicht an Dritte weitergeben. 

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Website den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht und eine angemessene Datenschutzerklärung enthält.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen TMRW Assembly und dem Kunden wird gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980. 

(2) Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten wird, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt, der Sitz in Hamburg für alle Parteien sein. 

(3) Wenn der Vertrag die Schriftform erfordert, müssen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien schriftlich getroffen werden, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen der AGB sowie für die Aufhebung von Klauseln, die die Schriftform erfordern. 

(4) TMRW Assembly behält sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. In solchen Fällen erhält der Kunde eine schriftliche Benachrichtigung. Die Änderungen und Ergänzungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Ankündigung schriftlich widerspricht. TMRW Assembly wird den Kunden darauf hinweisen, wenn die Änderung angekündigt wird. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden wird der Vertragsverhältnis ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt. Dies berührt nicht das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrags. 

(5) Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil oder eine Bestimmung der AGB zwischen TMRW Assembly und dem Auftragnehmer für ungültig erklärt werden oder im Widerspruch zum anwendbaren Recht einer Gerichtsbarkeit stehen, wird die Gültigkeit der übrigen Teile oder Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine geeignete Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und Sinn dieses Vertrags am nächsten kommt, als ob die Parteien die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit von Anfang an berücksichtigt hätten.